Aus steuertechnischen Gründen lohnt es sich, ergänzend Vorsorgeguthaben anzusparen. Mittels einer sogenannten gebundenen Vorsorge 3a bei einer Versicherung oder einer Bank – allenfalls gekoppelt mit einer Lebensversicherung. Für Angestellte und Selbständigerwerbende mit einem Pensionskassenanschluss gilt ein jährlicher 4-stelliger Höchstbetrag. AHV-pflichtige Personen ohne Pensionskasse dürfen 20% ihres Nettoerwerbseinkommens in die 3. Säule einzahlen.
Die Spareinlagen könnten auf einem oder mehreren 3a-Konten lagern und der üblichen Verzinsung unterstehen. Alternativ könnte das Kapital aber auch in eine Fondsanlage umgewandelt werden, wo es unter Umständen von einer besseren Rendite profitierte.
Ein Säule 3a-Konto oder Depot wird als Sicherheit dann benötigt, wenn Sie bei Ihrer Hypothek die indirekte Amortisation gewählt haben. Dadurch ergeben sich zusätzliche Steueroptimierungsmöglichkeiten. Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird dann das Kapital der Säule 3a für die Rückzahlung der Hypothek verwendet.
Die jährlichen Einzahlungen in die Vorsorge 3a sind in der Steuererklärung vom Einkommen abzugsfähig. Sprechen Sie mit uns über Ihre persönlichen Möglichkeiten und nutzen Sie diese Chance.