Die Pensionierungsplanung ist anspruchsvoll, weil viele verschiedene Themen wie AHV, Pensionskasse, Versicherungen, Steuern, Immobilien, Wertschriften und Nachlass zusammenspielen müssen.
Die Planung sollte deshalb spätestens mit 55 Jahren an die Hand genommen werden. Planen Sie eine frühzeitige Pensionierung, muss zuerst abgeklärt werden, ob Ihre Pensionskasse dies reglementarisch auch vorsieht (in der Regel ab dem 58./59. Lebensjahr). Die dadurch lebenslänglich gekürzte Rente, AHV und Vermögen müssen Ihren Lebenshaltungskosten vollauf genügen. Ein entsprechendes Budget ist daher sehr zu empfehlen.
Es gilt abzuklären, ob das gesamte Kapital aus der Pensionskasse, eine lebenslange Rente oder eine Mischform davon bezogen werden soll. Die gestaffelte Pensionierung stellt eine weitere Möglichkeit dar.
Wir beraten und begleiten Sie im Entscheidungsprozess, indem wir u.a. folgenden Fragen nachgehen:
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Wie sieht Ihre Wohnsituation nach der Pensionierung aus
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Ist bei Wohneigentum die Hypothek mit dem Renteneinkommen noch tragbar
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In welchen Intervallen sollen Vorsorgeguthaben bezogen werden, um die Steuerbelastung so tief wie möglich zu halten
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Was bedeuten Invalidität oder Tod für Ihre Angehörigen
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Welche erblichen Voraussetzungen sind vorgegeben
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Wie funktioniert die AHV-Überbrückungsrente bei einer vorzeitigen Pensionierung
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Nicht zu vergessen, welche Wünsche und Träume möchten Sie sich noch erfüllen?
Erlangen Sie grösstmögliche Sicherheit für Ihre Altersvorsorge und nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf.