Freizügigkeitsstiftung

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Gehen Sie richtig vor, wenn Freizügigkeitsleistungen nicht lückenlos an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen werden.

Wenn Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses sofort eine neue Stelle antreten, werden die Freizügigkeitsleistungen an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers übertragen und dort weitergeführt. Nehmen Sie sich jedoch eine längere Auszeit oder werden arbeitslos, wird Ihr Geld auf ein frei wählbares, persönliches Freizügigkeits-Sperrkonto oder in eine Freizügigkeitspolice übertragen und dort verzinst.

Hierfür gibt es im Markt jedoch unzählige Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie kompetent und unabhängig, damit Sie den für Sie besten Entscheid treffen.

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