Die individuelle Vermögensanlage zeichnet sich dadurch aus, dass jedes angeschlossene Vorsorgewerk die Anlagerichtlinien im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und des eigenen Risikoprofils sowie Bankverbindung und allfällige Vermögensverwaltung selber bestimmen kann. Seitens UGZ werden dabei keinerlei Vorgaben gemacht. Bei dieser Form der Vermögensanlage ist die Vorsorgekommission für die Bewirtschaftung der Vermögensanlagen selber verantwortlich. Demzufolge sind Performance und Deckungsgrad für jedes Vorsorgewerk im Anlagegefäss "Individuelle Vermögensanlage" unterschiedlich.
Abgesehen von spürbaren administrativen Erleichterungen kommt diese Vorsorgelösung einer firmaeigenen, teilautonomen Pensionskasse faktisch gleich. Jedes Vorsorgewerk hat Anspruch auf die Erstellung eines separaten individuellen Jahresabschlusses samt Anhang.