Unfallversicherung für Hausangestellte

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Als Arbeitgeber ist man verpflichtet, für Hausangestellte eine Unfallversicherung abzuschliessen.

Das wird recht oft vergessen und kann Sie teuer zu stehen kommen, denn als Arbeitgeber müssen Sie für Unfallschäden aufkommen. Falls Sie eine Privatperson beispielsweise als Reinigungskraft, für die Gartenpflege, als Kindermädchen, Babysitter oder sonstige Hausangestellte beschäftigen, müssen diese gegen Unfälle am Arbeitsplatz und auf deren Arbeitsweg versichert sein.

Eine Versicherung, die wenig kostet, aber im Notfall sehr viel einsparen hilft. Gerne zeigen wir Ihnen die Lösungen auf.

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