Die Gebäudeversicherung deckt alles ab, was fest mit dem Gebäude verbunden ist: Fensterscheiben, Stromkästen und –verteiler, Öltanks und vieles mehr. Was nicht fest verbunden ist, wie zum Beispiel Waren und Inneneinrichtungen, gilt als bewegliche Sache und ist über die Inventarversicherung abgedeckt.
Die Versicherung schützt Sie vor erheblichen finanziellen Folgen bei klassischen Gefahren wie Feuer/Elementar, Wasser, Einbruch und Diebstahl, Erdbeben, Glasbruch, etc.
In Kantonen mit Pflichtversicherung gilt es zu beachten, dass die Gefahren Feuer und Elementar (Naturgefahren) zwingend beim kantonalen Monopolversicherer abzudecken sind. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte zur Verfügung!