Die Betriebshaftpflicht schützt Sie und Ihre Mitarbeitenden vor den Folgen von verursachten Personen- und/oder Sachschäden, welche zu Schadensersatzansprüchen führen können.
In spezifischen Fällen auch bei entstandenen reinen Vermögensschäden und Mangelfolgeschäden.
Die Berufshaftpflicht ist bspw. Anwälten, Treuhändern, Bauingenieuren, Architekten oder Ingenieuren vorenthalten.
Die Organhaftpflicht, kurz D&O-Versicherung genannt, schützt Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte vor Ansprüchen auf ihre Privatvermögen.
Die Gebäudehaftpflicht versichert Schäden, die Ihre Liegenschaften Dritten zufügen können. Hierfür können Sie haftbar gemacht werden.
Die Haftpflichtversicherungsgesellschaften begleiten Sie auch in rechtlicher Hinsicht und wehren unbegründete Ansprüche ab, resp. prüfen mögliche Ersatzansprüche.