Im Assekuranzmarkt existieren eigentliche Epidemie- und Pandemieversicherungen. Diese decken, je nach Bedingungswerk des Versicherers, die finanziellen Folgen infolge einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung oder Einschränkungen in der Betriebstätigkeit zur Verhinderung bzw. Vermeidung von übertragbaren Krankheiten ab.
Eine solche Versicherung schützt vor Ertragsausfällen wegen Betriebsschliessung, Quarantäne und in gewissen Policen auch das Zulieferrisiko. Weitere Folgekosten, wie beispielsweise kontaminierte Waren, welche ersetzt werden müssen, können auch versichert werden.
Im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie haben die Versicherungsgesellschaften einen Annahmestopp beschlossen. Die meisten Versicherer stellen sich auf den Standpunkt, dass der Versicherungsschutz in der Epidemieversicherung bei einer globalen Pandemie nicht gegeben ist, da es sich nicht um eine lokal begrenzte Epidemie handelt.
Das Ausmass der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wird die Versicherungswirtschaft inskünftig dazu veranlassen, möglichst bald adäquate Pandemieversicherungen, insbesondere für exponierte Branchen wie die Lebensmittelindustrie, Restaurants, Hotelbetriebe, Heime und Spitäler in einem limitieren Umfang, anbieten zu können. Auch staatliche Lösungen sind angedacht, um solche Katastrophenrisiken in einem Kollektiv abzudecken.
Fazit: Prüfen Sie die Versicherungsunterlagen genau. Was gut in der Police klingt, heisst noch lange nicht, dass die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht des Versicherers erfüllt sind. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.