Die Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung UVG sind begrenzt. Es macht daher durchaus Sinn, dass Sie als verantwortungsvoller Arbeitgeber für die Mitarbeitenden individuelle Leistungserweiterungen anbieten. So zum Beispiel die Behandlung in der privaten Abteilung eines Spitals, Deckung allfälliger Kürzungen infolge Grobfahrlässigkeit oder zusätzliche Todes- und/oder Invaliditätskapitalien. Ebenfalls können zur Vermeidung von Lücken auch die Löhne, welche das UVG-Maximum übersteigen, versichert werden. Die Zusatzversicherung kann also genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne.