Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmenden, einschliesslich Heimarbeitende, Praktikanten, Volontäre und Lehrlinge. Für mitarbeitende Familienmitglieder, Arbeitende in der Landwirtschaft, entsandte Arbeitnehmer und weitere namentlich genannte Fälle sieht das UVG Sonderregelungen vor. Aufgrund besonderer Vereinbarung können selbständig Erwerbende sich selbst und ihre nicht obligatorisch versicherten Familienmitglieder freiwillig versichern.
Die obligatorische Unfalldeckung erbringt Leistungen bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten sowie bei Nichtbetriebsunfällen. Personen, die unter 8 Stunden pro Woche bei ihrem Arbeitgeber arbeiten, sind nicht gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für den obligatorischen Teil (Berufsunfälle und Berufskrankheiten). Der Prämienanteil für Nichtbetriebsunfälle wird entweder vollumfänglich den Mitarbeitenden belastet oder anteilmässig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden aufgeteilt.
Gern helfen wir Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.