Gemäss OR 324a schuldet der Arbeitgeber nach drei Monaten die Lohnfortzahlung «für eine angemessene längere Zeit», je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Allerdings sind diese Lohnfortzahlungen auch für langjährige Mitarbeitende bescheiden, vor allem dann, wenn die betroffene Person für mehrere Monate ausfällt. Ist die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers erloschen, hat er kein Einkommen mehr. Der Arbeitgeber trägt dafür das Risiko der Lohnfortzahlung, obwohl er keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt.
Damit drängt sich auf, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine Lösung suchen. Dazu bietet sich die kollektive Krankentaggeldversicherung an. Die Krankentaggeld-Versicherung ist im Gegensatz zur Unfallversicherung gemäss UVG nicht obligatorisch und untersteht dem Privatversicherungsrecht (VVG). Entsprechend kann der Arbeitgeber die Prämien vollumfänglich vom Lohn abziehen. Üblicherweise werden die Prämien jedoch hälftig aufgeteilt. Die Leistungsdauer beträgt in der Regel 730 Tage mit einer Deckung von meist 80% des Lohnes. Zur Reduktion der Prämie wird eine Wartefrist zwischen 14 und 180 Tagen vereinbart. Je höher die Wartefrist, desto günstiger die Prämie.
Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich insbesondere für kleine bis mittelgrosse Betriebe lohnt, eine Krankentaggeld-Versicherung abzuschliessen.
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