Die berufliche Vorsorge soll gem. Art. 111 bzw. 113 der Bundesverfassung zusammen mit der Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung absichern und im Leistungsfall die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise gewährleisten.