Freiwillige Einkäufe: Den richtigen Zeitpunkt finden

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Einkäufe in die Pensionskasse sind in der Schweiz eine beliebte Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge zu stärken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Dennoch kann ein schlecht gewählter Zeitpunkt für einen Einkauf finanzielle Nachteile mit sich bringen – insbesondere dann, wenn kurz darauf eine Pensionierung, ein Kapitalbezug oder ein Stellenwechsel erfolgt.

Freiwillige Einkäufe in die 2. Säule sind, abhängig vom Ziel und der persönlichen Konstellation, sinnvoll und vorteilhaft. Mit einem Einkauf in die Pensionskasse können Sie von folgenden Vorteilen profitieren: Steuerersparnisse, Schliessung von allfälligen Vorsorgelücken sowie eine Erhöhung der Alters- und evtl. Risikoleistungen. Zudem ist es eine Kapitalanlage mit fast uneingeschränktem Kapitalschutz. Zu beachten ist, dass die Gelder in der 2. Säule zweckgebunden sind und somit nur unter gewissen Voraussetzung früher bezogen werden können, wie z.B. beim Erwerb von Wohneigentum oder der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Ihr maximales Einkaufspotenzial können Sie jeweils Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen. Wurden zu einem früheren Zeitpunkt bereits Pensionskassengelder für Wohneigentum bezogen, müssen diese zuerst vollständig zurückbezahlt werden, bevor ein Einkauf möglich ist. Wird ein Vorbezug geplant – auch nur teilweise –, darf in den drei vorhergehenden Jahren kein Einkauf erfolgt sein. Andernfalls müssten die zuvor eingesparten Steuern beim Vorbezug nachträglich zurückbezahlt werden.

Weshalb können Einkäufe nachteilig sein?

Der steuerliche Vorteil eines Einkaufs zeigt sich primär dann, wenn der einbezahlte Betrag mehrere Jahre im Pensionskassensystem verbleibt und Zinsen trägt. Wird jedoch kurz nach dem Einkauf Kapital bezogen – etwa infolge einer Pensionierung mit Kapitalbezug, Wegzug ins Ausland, Vorbezug für Wohneigentum (WEF) oder Stellenwechsel mit Austritt aus der Pensionskasse, so kann die Steuerersparnis wieder ganz oder teilweise verloren gehen, weil die 3-Jahressperre dann nicht mehr vollständig gilt.

Fazit: Zeitpunkt mit Weitblick wählen

Ein Einkauf in die Pensionskasse ist kein kurzfristiges Steuereinsparmodell, sondern eine langfristige Vorsorgeentscheidung. Idealerweise erfolgt er nur dann, wenn keine Kapitalbezüge in den nächsten Jahren geplant sind. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig durch unsere kompetenten Mitarbeitenden beraten lassen – insbesondere bei anstehender Pensionierung, Wohnsitzwechsel oder bevorstehendem Hauskauf.

Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie auf Ihrem Weg.

 

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