Sicherheitsfonds BVG - Geschichte und Zweck

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Als im Jahr 1985 das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) geschaffen wurde, war dies auch die Geburt des Sicherheitsfonds BVG. Aber weshalb wurde die Stiftung Sicherheitsfonds BVG eigentlich gegründet und wofür zahlen wir den Kostenbeitrag von 0.132% vom BVG-Lohn?

Gegründet wurde der Sicherheitsfonds zum Zweck, die Vorsorgeguthaben in einem Insolvenzfall abzusichern. Bereits im Jahr 1987 wurden zum ersten Mal Beiträge an den Sicherheitsfonds überwiesen. Über die Jahre wurden die Leistungen des Sicherheitsfonds stetig ergänzt, oder, wo nötig angepasst. Per 1. Januar 1997 wurde die Insolvenzdeckung bis zur festgelegten Obergrenze auch auf die ausserobligatorische Vorsorge ausgedehnt. Seither deckt der Sicherheitsfonds BVG auch das allgemeine Defizit der Auffangeinrichtung BVG ab. Ab dem 1. Mai 1999 fungiert der Sicherheitsfonds als Zentralstelle 2. Säule und seit dem Jahr 2000 müssen neu nicht nur die registrierten, sondern sämtliche, dem Freizügigkeitsgesetz unterstellten, Vorsorgeeinrichtungen dem Sicherheitsfonds Beiträge überweisen.
2 Jahre später wurde der Sicherheitsfonds als Verbindungsstelle zu den Mitgliedstaaten der EU/EFTA im Rahmen der bilateralen Abkommen erklärt. Guthaben auf Freizügigkeitseinrichtungen, welche länger als 10 Jahre nach dem ordentlichen Rücktrittsalter nicht beansprucht werden, sind seit dem Jahr 2005 an den Sicherheitsfonds zur Finanzierung der Zentralstelle 2. Säule zu übertragen. Ab diesem Jahr hat der Sicherheitsfonds BVG auch erstmals die Aufsichtsabgabe der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) eingefordert.

Die Hauptaufgabe des Sicherheitsfonds BVG besteht bis heute darin, als Auffangnetz für die Versicherten der beruflichen Vorsorge bei Insolvenz von Vorsorgeeinrichtungen zu dienen. Durch den Fonds wird verhindert, dass Destinatäre einen Nachteil erleiden, wenn ihr Arbeitgeber die Beiträge für die berufliche Vorsorge nicht bezahlt oder wenn die Vorsorgeeinrichtung aufgrund finanzieller Probleme liquidiert werden muss. Die Sicherstellung der reglementarischen Leistungen ist allerdings nach oben begrenzt. Die Obergrenze liegt aktuell bei 132'300 Franken. Bei mehreren Vorsorgeplänen werden sämtliche Pläne pro Arbeitnehmenden für die Bestimmung der Obergrenze kumulativ berücksichtigt. Die laufenden Rentenleistungen sind bis zur Höhe von 70% der Obergrenze garantiert.

Pro Kalenderjahr werden vom Sicherheitsfond zwischen 2’500 bis 3’500 Insolvenzfälle sichergestellt. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG reicht mittlerweile fast gleich viele Insolvenzgesuche ein wie alle anderen schweizerischen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zusammen.

 

 

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