Tipps zur Steueroptimierung

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Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und die Tage werden wieder kürzer. Dies ist der Zeitpunkt, in dem man das Jahr Revue passieren lässt und sich vermehrt Gedanken um die Zukunft macht. Finanzielle Aspekte, wie zum Beispiel die berufliche und die private Vorsorge, gehören dazu. Nachfolgend ein paar Tipps, wie Sie mit einfachen Mitteln Ihre Steuerlast optimieren können.

Einkauf in die Pensionskasse

Mit einem Einkauf in die Pensionskasse erhöhen Sie nicht nur Ihr Vorsorgevermögen, sondern sparen gleichzeitig auch Steuern. Einkäufe in die 2. Säule sind, im Rahmen des gesetzlich Erlaubten, zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Wieviel man freiwillig in die Pensionskasse einzahlen darf, ist im persönlichen Vorsorgeausweis ersichtlich. Um die Steuerprogression zu brechen, sollten Einkäufe über mehrere Jahre hinweg verteilt werden. Gleichzeitig lassen sich so allfällige Vorsorgelücken schliessen.

Einzahlung in die Säule 3a

Einzahlungen in die Säule 3a sind im erlaubten Rahmen, ebenfalls vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Der maximal mögliche Betrag für Personen mit Pensionskassenzugehörigkeit beträgt im Jahr 2023
CHF 7’056. Erwerbstätige und Selbständige ohne Pensionskasse dürfen jährlich bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 35'280, einzahlen.

Tipp: Beachten Sie die Feiertage und achten Sie darauf, dass Sie die Einzahlung, sowohl für den Einkauf bei der Pensionskasse als auch in die Säule 3a, per Valuta Mitte Dezember tätigen, damit diese noch als Abzug für das laufende Steuerjahr geltend gemacht werden kann.

Unterhalt der Liegenschaft

Auch für Besitzer von Liegenschaften gibt es Optimierungsmöglichkeiten, um Steuern zu sparen. Werterhaltende Unterhaltsarbeiten können vom steuerbaren Einkommen und Schuldzinsen auf Hypotheken vom Vermögen abgezogen werden. Daher sollte für die Ausführung der Arbeiten ein geschicktes Timing gewählt werden. Liegenschaftenbesitzer können jedes Jahr neu entscheiden, ob sie in der Steuererklärung den Abzug der effektiven Unterhaltskosten wählen oder den Pauschalabzug geltend machen möchten.

Tipp: Grössere Renovierungsarbeiten sollten besser auf mehrere Steuerperioden verteilt werden, damit über Jahre hinweg Steuern gespart werden können. Klären Sie sicherheitshalber vor dem Beginn der Arbeiten ab, ob es sich um werterhaltende oder wertvermehrende Renovationen handelt, da wertvermehrende Renovationen nicht in Abzug gebracht werden können.

 

 

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