Arbeitgeberbeiträge sind Vorauszahlungen des Unternehmens in die Vorsorgeeinrichtung für zukünftige Beiträge des Arbeitgebers. Diese Zahlungen werden auf einem gesondert ausgewiesenen Konto geführt und nach Möglichkeit verzinst. Die Verzinsung entspricht im Maximum derjenigen auf den Vorsorgeguthaben der Destinatäre. Maximal dürfen fünf Arbeitgeber-Jahresbeiträge einbezahlt werden, unabhängig davon, ob diese auf einmal oder gestaffelt geleistet werden. Auch die Saldierung kann auf einmal oder gestaffelt erfolgen, wobei ausschliesslich die Verantwortlichen des Unternehmens entscheiden, wann und in welchem Umfang dies geschehen soll.
AGBR sind ein erprobtes Instrument, um Schwankungen im operativen Betriebsergebnis aufzufangen und das Nachsteuerergebnis (EAT) zu optimieren. In wirtschaftlich weniger guten Zeiten können die Reserven genutzt werden, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen und den betrieblichen Handlungsspielraum zu vergrößern.
Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zur AGBR ohne Verwendungsverzicht handelt es sich bei der AGBR mit Verwendungsverzicht um ein Instrument, welches bei einer Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung eingesetzt werden kann. In einem solchen Fall dürfen die eingebrachten Beiträge das Fünffache eines Arbeitgeber-Jahresbeitrags für die berufliche Vorsorge übersteigen. Allerdings dürfen diese Beiträge dann in der Folge nur für die Sanierung der Stiftung verwendet werden.
Die AGBR sind aber in jedem Fall eine optimale Möglichkeit bzgl. der finanziellen Unternehmensführung sowie der Steueroptimierung.
Die vermögensverwaltende Unternehmung für das gepoolte Vermögen in der Unabhängigen Gemeinschaftsstiftung Zürich UGZ schätzt den Markt mittels Newslettern regelmässig im Hinblick auf das wirtschaftliche Umfeld und die Finanzmärkte ein. Interessierte Personen nehmen wir gerne in den Verteiler auf, um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben.
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