Ihr Angestellter ist bei einem Berufsunfall zu Schaden gekommen und Sie sind unsicher, welche Leistungen ihm zustehen und wer diese übernimmt??
Der Unfall eines Mitarbeiters ist für Arbeitgeber meist eine schwierige Situation. Während sie sich um die Gesundheit ihres Mitarbeiters kümmern müssen, müssen sie auch die finanziellen Konsequenzen des Unfalls tragen. Daher ist es wichtig, zu wissen, welche Leistungen der Arbeitgeber trägt und welche die Unfallversicherung übernimmt.
In der Schweiz ist die Unfallversicherung für einen Arbeitnehmer obligatorisch. Die obligatorische Unfallversicherung von Arbeitnehmenden wird im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) geregelt. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Prämien für diese Versicherung zu bezahlen. Die Versicherung tritt insbesondere dann in Kraft, wenn der Unfall im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit des Mitarbeiters steht. Gegenstand der Versicherung sind sowohl Arbeitsunfälle als auch Berufskrankheiten.
Zuerst gilt es abzuklären, was als Unfall gilt. Verletzungen durch äussere Faktoren, wie sie bei einem Sturz vom Velo oder durch eine Maschine vorkommen, gelten als Unfall. Erleidet ein Mitarbeiter hingegen einen Herzinfarkt, gilt dieser nicht als Unfall, sondern als Krankheit. Muskelverletzungen, Knochenbrüche oder Verrenkungen von Gelenken zählen zu den unfallähnlichen Schädigungen. Auch hierfür ist die Unfallversicherung zuständig. Diese deckt auch Berufskrankheiten ab. Wichtig ist zudem, ob der Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg, resp. in der Freizeit passiert ist.
Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter während des Heilungsprozesses weiterhin bezahlen und übernimmt für die ersten zwei Tage die 80-prozentige Lohnfortzahlung, sofern er vertraglich keine längere Wartefrist vereinbart hat.
Die Unfallversicherung trägt die Kosten für medizinische Behandlungen, die der Arbeitnehmer infolge des Unfalls benötigt. Dazu zählen Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Heilbehandlungen, Medikamente und Hilfsmittel. Darüber hinaus kann sie eine Entschädigung für Verdienstausfall, Invalidität oder Tod zahlen.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Unfall dem Unfallversicherungsträger gemeldet wird. Je schneller der Unfall gemeldet wird, desto schneller kann die Unfallversicherung die Kosten übernehmen und ein allfälliges Case-Management initiieren. Die Unfallversicherung trägt die Kosten für medizinische Behandlungen, Entschädigung für Verdienstausfall, Invalidität oder Tod.
Definitionen
Unfall
Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper. Den Unfällen gleichgestellt sind bestimmte Körperschädigungen, die den Folgen eines Unfalls ähnlich sind.
Berufsunfall
Darunter fallen Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs ereignen. Unfälle während der Arbeitspausen sowie vor und nach der Arbeit gelten als Berufsunfälle, sofern sich die versicherte Person befugterweise auf der Arbeitsstätte oder im Bereich der mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Gefahren aufgehalten hat.
Nichtberufsunfall
Nichtberufsunfälle sind alle Unfälle, die nicht als Berufsunfälle gelten. Dazu zählen insbesondere Unfälle auf dem Arbeitsweg und Freizeitunfälle, wie z.B. Sportunfälle, Verkehrsunfälle oder Unfälle im Haushalt. Teilzeitbeschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitsdauer von weniger als 8 Stunden bei einem Arbeitgeber sind gegen Nichtberufsunfälle nicht versichert. Für sie gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg – abweichend vom Normalfall – als Berufsunfälle.
Berufskrankheiten
Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten gemäss einer Liste des Bundesrates verursacht worden sind. Andere Krankheiten gelten nur dann als Berufskrankheiten, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie ausschliesslich oder stark überwiegend durch die berufliche Tätigkeit herbeigeführt worden sind.
Quelle: BAG
Sind Sie unsicher, ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit, einen Betriebs- oder Nichtbetriebsunfall handelt und welche Kosten Sie als Arbeitgeber übernehmen müssen, stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Seite.