Mit dem Einkauf in die Pensionskasse können individuelle Beitragslücken gefüllt werden. Das Einkaufspotenzial kann dem Pensionskassenausweis entnommen werden.
Infolge eines späteren Berufseinstiegs durch eine Ausbildung, Perioden ohne bezahlte Arbeitstätigkeit, eines unbezahlten Urlaubs oder einer Pensumsreduktion können Beitragslücken entstehen. Ebenfalls werden durch Lohnerhöhungen ein zusätzliches Einkaufspotenzial generiert. Einkäufe verbleiben in der Regel bis zur Pensionierung in der Pensionskasse. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, der Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum oder dem definitiven Wegzug ins Ausland können Pensionsgelder vorbezogen werden.
Voraussetzungen und Einschränkungen für einen Einkauf in ihre Pensionskasse
Voraussetzung für einen Einkauf ist, dass das Reglement diesen vorsieht sowie ein Beitragslücke besteht. Beim Einkaufspotenzial sind allfällige Freizügigkeitsguthaben, die nicht in die Pensionskasse eingebracht wurden, zu berücksichtigen. Ebenso sind unter gewissen Umständen vorhandene 3a-Konten bei der Berechnung des Einkaufspotenzial relevant.
Haben Sie bereits einen Vorbezug zur Finanzierung für selbstbewohntes Wohneigentum getätigt, müssen sie diesen zuerst vollständig zurückzahlen, bevor sie einen Einkauf tätigen können. Sind Sie aus dem Ausland in die Schweiz zugezogen, können sie in den ersten fünf Jahren nach dem Eintritt in eine Vorsorgeeinrichtung nur maximal 20 % des versicherten Lohns einzahlen.
Hingegen können Auszahlungen infolge Scheidung jederzeit wieder eingekauft werden.
Einkaufen können sie sich bis zur Pensionierung. Unbedingt zu beachten ist aber, dass nach einem Einkauf Kapitalleistungen in den nächsten drei Jahren gesperrt sind. Beabsichtigen sie bei der Pensionierung eine Kapitalleistung zu beziehen oder in den nächsten drei Jahren ein selbstbewohntes Wohneigentum zu erwerben, sollten die Einkäufe gut geplant sein.
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