Als Wertschätzung und um den Arbeitsalltag aufzulockern, wird in vielen Unternehmen die Tradition gepflegt, mindestens einmal im Jahr einen Firmenausflug zu organisieren.
Auch die jährliche Weihnachtsfeier steht bei fast allen Schweizer KMU auf dem Plan. Doch was passiert, wenn sich einer der Mitarbeitenden verletzt, wer haftet bei einem Unfall während eines Betriebsausflugs? Findet der Ausflug an einem Werktag statt, gilt er als Arbeitstag und ein allfälliger Unfall als Berufsunfall. Auch die direkte An- sowie direkte Heimfahrt sind mitversichert, genau wie an normalen Arbeitstagen auch. Als Nichtberufsunfall gilt hingegen, wenn der Ausflug oder der Event an einem Feiertag oder übers Wochenende stattfindet, der Mitarbeiter zu Schaden kommt, während er den Event zeitweise verlässt, nach offiziellem Ende weiterfeiert oder über Umwege nach Hause geht. Auch ein Unfall an einem gemeinsamen Grillabend gilt als Nichtberufsunfall. Zum Thema Unfallversicherung Ihrer Angestellten beraten wir Sie gerne.