Sie sind durch ein Schlagloch gefahren und Ihr Firmenauto hat einen Schaden davongetragen. Wer haftet in diesem Falle?
Laut Obligationenrecht (OR) ist das bei privaten Strassen ganz klar der Eigentümer, der wegen mangelndem Unterhalt verantwortlich gemacht werden kann. Bei öffentlichen Strassen, die auch über Privateigentum führen oder wenn unklar ist, welches Gemeinwesen, also beispielsweise Gemeinde oder Kanton, für Bau und/oder Unterhalt der Strasse verantwortlich ist, kann das schon komplizierter werden.
Weiterhin muss festgestellt werden, ob tatsächlich ein Mangel besteht, der die Sicherheit des Verkehrs nicht mehr gewährleistet. So stellen kleinere Unebenheiten in der Fahrbahn noch keinen Mangel dar, grössere Schlaglöcher hingegen schon. Hier kann in der Regel das Gemeinwesen haftbar gemacht werden. Vorausgesetzt, Sie haben eine Vollkaskoversicherung. Wenn Sie wissen wollen, welche Chancen auf Kostenübernahme Sie in Ihrem konkreten Fall haben, fragen Sie unsere Experten.