Leider kann man nie ausschliessen, dass trotz bester Bedingungen und grösster Sorgfalt im Unternehmen Unfälle und Schäden passieren. Die Betriebshaftpflicht sichert Sie in solchen Fällen gegen finanzielle Schäden ab. Versichert sind in der Betriebshaftpflicht Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Ein klassisches Schadenbeispiel:
Monteure einer Installationsfirma ersetzen in einer Parkgarage mehrere Lüftungsrohre an der Decke. Noch in derselben Nacht lösen sich einige Schrauben, ein grosses Rohr fällt herunter und beschädigt zwei parkierte Autos. Nach einer ersten Begutachtung stellt sich schnell heraus, dass die Lüftungsrohre durch die Monteure mangelhaft befestigt wurden. Der Schaden an den zwei Fahrzeugen ist beträchtlich – Dach, Motorhauben und Fenster sind beschädigt.
Wie verhält man sich in so einem Fall als Schadenverursacher optimal?
1. Umstände festhalten, Schaden dokumentieren und Beweise sichern.
Primär sollten Schäden bestmöglich abgewendet oder minimiert werden, indem alle notwendigen und zumutbaren Massnahmen ergriffen werden. Dazu gehören die Alarmierung der Notdienste oder das Leisten von erster Hilfe, was im konkreten Beispiel aber nicht nötig war. Sichern Sie Beweise, indem Sie Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven vom Schaden machen. Dies ist insbesondere bei Sachschäden
sinnvoll. Denken Sie auch daran, dass beschädigte unverderbliche Gegenstände nicht einfach weggeworfen werden dürfen. Der Versicherer muss nämlich die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Notieren Sie von allen Beteiligten die Namen, Adressen, Telefonnummern, etc. Dies gilt, je
nach Sachlage, vor allem auch für eventuelle Zeugen. Idealerweise notieren Sie sich sämtliche Gegebenheiten in chronologischer Reihenfolge. Dies wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt eine grosse Hilfe sein, sollten Sie den Hergang des Schadens für Ihre Versicherung rekonstruieren müssen.
2. Keine Zusage machen und nicht vorschnell zahlen
Die Versicherung wird den Schadenfall für Sie prüfen. Dazu gehört auch die Feststellung, ob die gegen Sie erhobenen Ansprüche auf Schadenersatz überhaupt gerechtfertigt sind. Während rechtmässigen Forderungen beglichen werden, werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt (passiver Rechtsschutz). Im Falle eines Rechtsstreits wird die Versicherungsgesellschaft vor Gericht unter Übernahme sämtlicher Kosten für Sie auftreten.
Es ist deshalb wichtig, dass Sie gegenüber dem Geschädigten weder eine Erklärung über eine Schadenersatzpflicht noch ein Schuldgeständnis abgeben. Des Weiteren sollten Sie nie voreilig und eigenmächtig eine Zahlung leisten, sondern nur mit ausdrücklicher Zustimmung Ihres Versicherers.
3. Kontaktieren und Informieren der Versicherung bzw. des Versicherungsbrokers
Jeder Haftpflichtschaden sollte unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, insbesondere Personenschäden. Bereits vorhandene Unterlagen wie Rechnungen, Forderungen oder Kostenvoranschläge sind beizulegen. Der Schadenhergang ist wahrheitsgemäss und detailliert zu schildern. Die Kunden der Walser Consulting AG können die Schadenmeldungen telefonisch oder via Login im Walser Portal vornehmen. Zusätzlich unterstützt werden sie durch unsere Fachspezialisten bei der gesamten administrativen Abwicklung eines Haftpflichtschadens sowie selbstverständlich auch bei der Klärung von Haftungsfragen.