Fahrten ohne Kontrollschilder - auf dem Betriebsgelände

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Wer mit einem Fahrzeug auf öffentlichem Grund unterwegs ist, benötigt eine Versicherung, welche die Schäden bei einem Unfallereignis deckt. Doch was gilt eigentlich als öffentlicher Grund? Und wann braucht ein Motorfahrzeug Schilder?

Der Mitarbeiter Hans Müller der Firma Muster AG, ist mit seinem Gabelstapler auf dem betriebseigenen Areal am Arbeiten. Unverhofft läuft ihm ein Mitarbeiter einer Zulieferfirma vor den Stapler. Hans Müller kann nicht mehr ausweichen und fährt in den Mitarbeiter, welcher mit schweren Beinverletzungen liegen bleibt.

Der Gabelstapler hat keine Kontrollschilder, da er nur auf dem betriebseigenen Areal eingesetzt wird. Die
Unfallversicherung des Verunfallten fordert die Kosten für die Heilbehandlung bei der Muster AG zurück, worauf diese das Ereignis ihrer Betriebshaftpflichtversicherung anmeldet. Die Versicherung der Muster AG lehnt den Fall jedoch ab. Die Kosten von insgesamt über 30‘000 Franken muss daher vollumfänglich von der Firma Muster AG getragen werden.

Darf die Betriebshaftpflichtversicherung den Fall ablehnen?

Arbeitsfahrzeuge wie Gabelstapler, Reinigungs- oder Schneeräumungsmaschinen werden innerhalb des Betriebsareals häufig ohne Nummernschild eingesetzt. Für Fahrten ohne Kontrollschilder, muss das
Betriebsgelände durch eine Zugangskontrolle, ein abschliessbares Tor oder Ähnliches eindeutig vom öffentlichen Grund getrennt sein, ansonsten gilt es als öffentliche Verkehrsfläche.

Da das Areal der Muster AG keine der erwähnten Absperrungen hatte, erfolgte die Ablehnung der Versicherung zu Recht. Auch das Anbringen eines Schildes «Zutritt auf das Betriebsareal nur für Befugte» reicht nicht aus.
Wenn ein Areal nicht gesichert werden kann, empfiehlt es sich, sämtliche Fahrzeuge, auf welchen eine Person aufsitzen und mitfahren kann, entweder mit einem Schild zu versehen, oder vom Strassenverkehrsamt eine Bewilligung zum Betrieb ohne Schilder einzuholen. Nur eine solche Bewilligung stellt sicher, dass die Versicherung den Schaden, wie im Beispiel beschrieben, deckt.

Dem Strassenverkehrsamt müssen für eine solche Bewilligung diverse Unterlagen eingereicht werden. Das Strassenverkehrsamt prüft anschliessend, ob die technische Ausrüstung genügt und stellt eine entsprechende Bewilligung aus. Diese enthält möglicherweise gewisse Auflagen.

Was geschieht, wenn ein Fahrzeug ohne Schilder (bewilligt) trotzdem gelegentlich das Betriebsareal verlassen muss?


Hierbei handelt es sich um «werkinternen Verkehr». Dieser wird gemäss der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) wie folgt definiert:
«Muss für den Fahrverkehr zwischen benachbarten Teilen eines Fabrik- oder Werkbetriebes die öffentliche Strasse benützt werden, kann die zuständige kantonale Behörde (Strassenverkehrsamt) dem Unternehmer die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder auf kurzen Strassenstrecken gestatten, sofern er nachweist, das er als Halter dieser Fahrzeuge gegen Haftpflicht versichert ist.»

Auch in diesem Fall erfolgt die Prüfung durch das Strassenverkehrsamt aufgrund der oben beschriebenen Unterlagen.

Die Beispiele zeigen, dass es für Sie als Arbeitgeber recht schnell teuer werden kann. Wir helfen Ihnen gerne, die richtige Entscheidung bei der Wahl Ihrer Versicherungslösungzu finden!
 

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