Als Verantwortlicher in die Pflicht genommen

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D&O Versicherungen (steht für «Directors and Officers») sind heutzutage weit verbreitet und für Unternehmensverantwortliche angesichts der zunehmenden Anklagetätigkeit unerlässlich. D&O Versicherungen schützen Vorstände und Geschäftsleitungsmitglieder vor finanziellen Ansprüchen, welche sich aus den Handlungen und Entscheidungen im Rahmen ihrer strategischen Tätigkeiten potenziell ergeben können.

Versicherte Personen:

Alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen natürlichen Personen mit einer der folgenden Funktionen bei Gesellschaften (nicht abschliessend):

  • Mitglieder des Verwaltungs- und Stiftungsrates
  • Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Vorstandes
  • De-facto Organe und «shadow directors» einschliesslich leitende Angestellte
  • Mitarbeiter, soweit und solange sie gemeinsam mit einer oben erwähnten Person als deren Stellvertreter in Anspruch genommen werden.
Haftungsvoraussetzungen:

Organe sind nach Aktienrecht persönlich verantwortlich, wenn:

  • Dem Anspruchssteller ein Schaden entstanden ist
  • Das Organ eine Pflichtverletzung begangen hat beziehungsweise ein Verschulden trifft und eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden besteht
Was ist versichert?
  • Prüfung der erhobenen Ansprüche, Abwehr unberechtigter und Entschädigung begründeter Ansprüche
  • Schutz des privaten Vermögens der versicherten Personen vor Organhaftpflichtansprüchen
  • Schutz des Gesellschaftsvermögens bei Haftpflichtfreistellung durch die Gesellschaft
  • Privatrechtliche und strafrechtliche Verteidigungskosten
Wesentliche Ausschlüsse:

Betrügerische, kriminelle oder absichtliche nicht-konforme Handlungen oder Fälle, in welchen versicherte Personen illegal Entschädigungen erhalten haben oder aus persönlichem Profit handelten.

Versicherungsleistung:

Der Versicherer bezahlt pro Fall und pro Jahr bis zur definierten Versicherungssumme. Diese beträgt durchschnittlich zwischen CHF 1 bis 10 Mio. Abwehrkosten sind in der Versicherungssumme mitberücksichtigt und können zusätzlich noch erhöht werden.

 

Fallbeispiel neuerer D&O Schäden in der Schweiz: Die PostAuto Schweiz AG

Die PostAuto Schweiz AG hat durch undurchsichtige Überweisungen über mehrere Jahre Subventionen in der Höhe von mehreren Dutzend Millionen Schweizerfranken geltend gemacht. Das Bundesamt für Verkehr hat Klage erhoben gegen alle relevanten Führungsmitglieder der Schweizer Post und der PostAuto Schweiz AG. Das gesamte Management der PostAuto Schweiz AG wurde entlassen. Der Bundesrat hat die Handlungen des Verwaltungsrats der Schweizer Post lediglich teilweise gutgeheissen und könnte deren Mitglieder allenfalls für Schäden verantwortlich machen.

Fazit:

Vermehrt kommt es heutzutage zu Anklagen gegen die verschiedensten Organe in Unternehmungen. Nicht zuletzt, weil die Abwehrkosten hoch sind, lohnt sich eine solche Deckung für Führungsgremien. So schützen Sie auch Ihr Privatvermögen.

Lassen Sie sich von uns beraten.

 

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