Die berufliche Vorsorge soll gem. Art. 111 bzw. 113 der Bundesverfassung zusammen mit der Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung absichern und im Leistungsfall die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise gewährleisten.
Vorteile des Kapitalbezugs
- Vererbbarkeit
- Anlage aufgrund persönlicher Risikofähigkeit und -willigkeit
- Finanzielle Unabhängigkeit
- Hohe Erträge in wirtschaftlich florierenden Zeiten
Nachteil des Kapitalbezugs
- Kein regelmässiges Einkommen bis zum Lebensende
- Verwaltungsaufwand auch im hohen Alter
- Sofortige Besteuerung
- Eventuelle Kursverluste
- Wegfall von Rentenansprüchen
- Keine Teuerungsanpassungen
- Langlebigkeit
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