Was wäre, wenn Ihr Vertrauen als Arbeitgeber missbraucht würde?

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Eine Zusammenarbeit ohne Vertrauen ist in der heutigen Zeit nicht mehr vorstellbar.

Wer denkt schon daran, dass ein Betriebsangehöriger die Absicht hat, sich zu bereichern und den Arbeitgeber zu schädigen? Doch die Lebensverhältnisse eines Menschen können sich rasch ändern. Plötzlich und unerwartet hat der Mitarbeitende einen hohen Geldbedarf, zum Beispiel durch wachsende Ansprüche der Familie, eine kostspielige Scheidung oder hohe Unterhaltszahlungen. Auch Spiel- oder Alkoholsucht führen zu Geldsorgen. Die Versuchung ist umso grösser, je einfacher die Gelegenheit ist, sich am Arbeitsplatz zu bereichern. Und niemand ahnt oder merkt etwas…

Bei allem notwendigen Vertrauen zu den Mitarbeitenden: Wirtschaftskriminalität stellt ein Risiko für jedes Unternehmen dar.

Ein Risiko, das sogar die Fortführung Ihres Unternehmens gefährden kann. Kein Unternehmen ist sicher vor Betrug, Unterschlagung oder Korruption. Delikte, die ein Unternehmen über einen langen Zeitraum hinweg erheblich schädigen können sind z.B. Verlust von dringend benötigter Liquidität oder Zusatzkosten durch Aufnahme neuer Kredite. Besonders bitter ist dann die Erfahrung, dass die Täterschaft aus den eigenen Reihen kommt.

Ein Schutz dagegen ist nur begrenzt möglich, aber unbedingt notwendig. Im Ernstfall könnte dies der letzte Rettungsanker sein. Mit einer Vertrauensschaden-Versicherung (auch Veruntreuungsversicherung genannt) können Sie sich gegen einen finanziellen Schaden schützen.
Die Vertrauensschaden-Versicherung ist nach der Delkredere-Versicherung die zweitbedeutendste Form der Kreditversicherung und bietet eine ideale Ergänzung zu den betrieblichen Sicherheits- und Kontrollmassnahmen. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch vorsätzliche und unerlaubte Handlungen durch Mitarbeitende (z. B. Betrug, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, etc.) entstanden sind.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf im Versicherungsvertrag namentlich genannte Personen oder auf benannte Personengruppen. Da Schäden nicht nur durch die eigenen Mitarbeitenden sondern auch durch Mitarbeitende von Fremdfirmen wie Zeitarbeitsagenturen, Sicherheits- und Wartungsfirmen oder EDV-Unternehmungen entstehen, sind Sie auch gegen diese Risiken im Rahmen der Vertrauensschaden-Versicherung geschützt. Ebenso, wenn die Täter nicht identifizierbar sind.

Weiter deckt die Vertrauensschaden-Versicherung auch Schäden, die durch Computermissbrauch entstehen. Dies betrifft insbesondere Finanzoperationen und den Geldverkehr, aber auch sonstige Vermögensschäden durch Computer- bzw. Software-Manipulationen.

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