Ein Testament ist nicht genug.
Wussten Sie, dass das Guthaben in der beruflichen Vorsorge unabhängig vom Erbrecht verteilt wird?
Dazu folgendes Beispiel: Andreas Müller hat an alles gedacht. Sein formell richtiges, eigenhändig geschriebenes und datiertes Testament liegt vor. Im Falle seines Ablebens ist alles geregelt. Seine Lebenspartnerin Anna, mit der er seit über zwanzig Jahren zusammenlebt, soll so viel wie möglich erben. Mit seiner Familie hat er sich vor Jahren zerstritten. Seine Mutter ist bereits vor fünf Jahren gestorben und mit seinem Bruder Jakob und seinem Vater hat er seit mindestens zehn Jahren nicht mehr gesprochen. Aus diesem Grund hat er im Testament mit Nachdruck vermerkt, dass seine Familie auf den Pflichtteil gesetzt werden soll.
Doch was passiert mit seinem Guthaben aus der 2. Säule?
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