Der Bundesrat beschliesst die Massnahmen zur Stabilisierung der AHV

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 bestimmt, welche Massnahmen die Reform AHV 21 enthalten soll. Damit will er das Rentenniveau halten, die Finanzen der AHV bis 2030 sichern, das Rentenalter flexibilisieren und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit setzen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm bis Ende August Botschaft und Gesetzesentwurf für die Reform AHV 21 vorzulegen.

Am 19. Mai haben die Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen und damit einer Zusatzfinanzierung für die AHV zugestimmt. Weil damit aber nur ein Teil des Finanzierungsbedarfs der AHV gedeckt ist, bleibt eine Reform notwendig und dringend. Der Bundesrat will sie deshalb zügig vorantreiben. Mehr erfahren.

 

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