Macht kommt mit Verantwortung

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Kaum ist die Freude über die gewonnene Wahl in den Gemeinderat verrauscht, kommt der Kater. Das Amt bringt Arbeit und Verantwortung und mit der Verantwortung kommt das Haftungsrisiko.

Den gewählten Gemeindefürsten geht es dann wie dem kleinen Prinzen, der erkennen musste «Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast. Und Gemeinderäte können durchaus für ihre Entscheide zur Verantwortung gezogen werden. Ob es da nun den Kreisel betrifft, auf dem überdurchschnittlich viele Unfälle geschehen oder den Schulhausneubau, bei dem das Budget aus dem Ruder gelaufen ist, wird dann jeweils im Einzelfall entschieden. In den meisten Fällen steht ohnehin die Gemeinde gerade, die sich aber entsprechend versichern muss. Insgesamt ist die Haftung von Gemeindevertretern weit stärker eingeschränkt als etwa jene von Verwaltungsräten in Firmen. Denn Gemeinderäte haben durch Gesetze und Vorschriften eingeengt, viel kleinere Spielräume – auch für verhängnisvolle Fehlentscheide. Aber gerade wenn es um finanzielle Unregelmässigkeiten wie etwa ungetreue Geschäftsführung geht, können die Mitglieder des Gemeinderats auch persönlich haftbar gemacht werden. Gemeinderäte tun deshalb gut daran, sich entsprechend abzusichern, etwa mit einer Beratung von Herrn Konrad Hugo.

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