Ihre Bleibe ist infolge von Überschwemmungen und daraus resultierenden Wasser‐ und Sachschäden (vorübergehend) unbewohnbar geworden?
Wer bezahlt eigentlich die Folgekosten, zum Beispiel für eine Ersatzwohnung oder den Hotelaufenthalt? In der Regel müssen Sie dafür leider selbst aufkommen. Viele Versicherungen decken allerdings in der Hausratsversicherung einen Posten für zusätzliche Lebenshaltungskosten ab, die Sie eventuell geltend machen können. Ob und wieviel die Versicherung etwaige Kosten übernimmt, ist vertragsabhängig.
Anders sieht es bei der Miete für die beschädigte und unbewohnbare Wohnung aus: Die Zahlung des Mietzinses kann so lange ausgesetzt werden, bis Ihnen die Rückkehr in Ihre Wohnung wieder zugemutet werden kann. Sollte der Schaden so gravierend sein, dass eine Rückkehr ausgeschlossen ist, erlischt das Mietverhältnis entschädigungslos. Und was passiert, wenn Ihr eigenes Haus betroffen ist? Mehr Informationen und ausführliche Beratung finden Sie hier.