Invalidenrente

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Plötzlich invalid – was jetzt?

Niemand wünscht es sich, doch leider kann es jeden treffen: ein schwerwiegender Berufs- oder Nichtberufsunfall oder eine Erkrankung und das Leben ändert sich von heute auf morgen schlagartig. Kann ein Mensch aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr seinem bisherigen oder einem anderen Beruf nachgehen, gilt er als invalid.

Lohnfortzahlung und/oder Taggelder zur Überbrückung

Anfangs wird der plötzliche Lohnausfall durch eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers oder aber durch Taggelder vollständig oder teilweise ausgeglichen. Dauer und Höhe der Zahlungen können dabei je nach Arbeitgeber stark variieren. Diesbezügliche Leistungen sind im Personalreglement und/oder im Arbeitsvertrag festgehalten.

Langfristige Invalidenrente aus der Pensionskasse

Nach einem, resp. zwei Jahren hat der Erkrankte/Verunfallte Anspruch auf Renten aus der Invalidenversicherung und der Pensionskasse, sofern die Bedingungen dazu erfüllt sind. Entscheidend ist u.a., ab welchem Invaliditätsgrad eine Pensionskasse Renten entrichtet und wie hoch diese ausfallen. Gerne zeigen wir Ihnen detailliert auf, wie Sie sich optimal versichern können.

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