Grundsätzlich gilt das unrechtmässige Besetzen eines Hauses, ob nun Geschäfts- oder Privatimmobilie, als Hausfriedensbruch.
Hinzu kommt in der Regel auch noch Sachbeschädigung. Betroffene Hausbesitzer sollten daher unbedingt bei der Polizei Anzeige erstatten oder bei Gericht eine Zivilklage einreichen. Die Liegenschaft wird dann durch die Polizei geräumt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Option für die weitere Nutzung durch Dritte oder allenfalls eine gültige Abbruch- oder Baubewilligung vorweisen können. Sind Personen in Gefahr oder ist Ihre Immobilie denkmalgeschützt ist, wird ebenfalls geräumt. Wer für die entstandenen Schäden aufkommt, erfahren Sie bei uns.