Üblicherweise arbeiten Männer in der Schweiz bis 65 Jahre und Frauen bis 64 Jahre, doch ab 58 Jahren kann man sich bereits frühpensionieren lassen.
Sogar fast zwei Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz gehen frühzeitig in den Ruhestand. Damit das aber reibungslos abläuft, ist eine sorgfältige Vorsorgeplanung vonnöten.
Frühpensionierung: Wer früher geht, entrichtet trotzdem weiterhin AHV-Beiträge
Arbeitet man nicht bis zum regulären Pensionsalter, fehlen sowohl in der AHV als auch in der zweiten Säule entsprechende Beiträge. Daraus ergeben sich teilweise wesentliche Leistungskürzungen. Bis zum regulären Rentenalter besteht die AHV-Pflicht weiterhin. Die Einkommenslücke dieser Jahre gilt es dann noch zusätzlich zu decken.
Genaue Analyse des persönlichen Bedarfs und Lebensstandards
Bevor mit dem Gedanken an eine Frühpensionierung gespielt wird, sollten genaue Überlegungen zum finanziellen Bedarf bzgl. dem gewünschten Lebensstandard angestellt werden. Die einzelnen Kostenkomponenten sollten detailliert aufgelistet werden. Nur so kann realistischerweise beurteilt werden, ob die Frühpensionierung sinnvoll, resp. auch finanzierbar wäre. Möchten Sie sich von Experten beraten lassen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.